|
Unterlagen zur
Förderung der Jugendarbeit
Die Richtlinien des Ministeriums sind die Grundlage der Förderungen. Die
Förderanträge bestehen aus dem Antrag für die Vereine und der Gauverbände.
Zusätzlich gibt es noch die Formulare für die Jugendbildungsmaßnahmen,
welche in der Regel die Gauverbände beantragen, jedoch im Einzelfall an
Vereine in ihrem Gau weiter geben/leiten können. Auf den Anträgen
unterschreiben jeweils Vereinsvorstand und Vereinsjugendvertreter sowie
Gauvorstand und Gaujugendvertreter.
Verein:
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sind hier tatsächlich pro Kopf
anzugeben. Hier wird nicht die Mehrfachzählung angewandt. Die Ausbildungs-
und Qualifikationsförderung bezieht sich auf die Teilnahme an beiden Teilen
der Jugendleiter-Grundschulung der Bayerischen Trachtenjugend. Nur wer beide
Teile abgeschlossen und das Zertifikat erhalten hat darf hier eingetragen
werden.
Gau:
Unter 1. wird die Zahl der Kinder- und Jugendlichen aller Gauvereine addiert
und eingetragen. Weiter wird die Anzahl der Vereine mit
Jugendarbeit/Jugendgruppen eingetragen. Vereine ohne
Jugendarbeit/Jugendgruppen werden hier nicht berücksichtigt/ nicht
eingetragen. Unter 2. werden alle zertifizierten Jugendleiter/innen,
Vorplattler, Musikwarte, Vorstände und sonstige Helfer/innen aller Vereine
eingetragen sofern sie auch in der Jugendgruppe mit arbeiten. Unter 3. Sind
die durchgeführten Jugendbildungsmaßnahmen einzutragen (egal ob vom Gau oder
von einem/ mehrere Verein/e durchgeführt). Hierzu müssen jedoch als Anlage
auch noch die Formblätter „Maßnahmenzuschuss“ für Jugendbildungsmaßnahmen
ausgefüllt und mit einer Zielbeschreibung, Teilnehmerliste und Bericht
beigefügt werden (Vorgehensweise und Anlagen wie bei Jugendbildungsmaßnahmen
im KSV-Verfahren des Bayerischen Jugendringes).
Vorläufige Richtlinien zur Förderung der
Trachtenverbände
Antrag zur Förderung der Jugendarbeit in den
Vereinen
Antrag zur Förderung der Jugendarbeit im Gau |