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Unterlagen zur



Förderung der Jugendarbeit


 

Die Richtlinien des Ministeriums sind die Grundlage der Förderungen. Die Förderanträge bestehen aus dem Antrag für die Vereine und der Gauverbände. Zusätzlich gibt es noch die Formulare für die Jugendbildungsmaßnahmen, welche in der Regel die Gauverbände beantragen, jedoch im Einzelfall an Vereine in ihrem Gau weiter geben/leiten können. Auf den Anträgen unterschreiben jeweils Vereinsvorstand und Vereinsjugendvertreter sowie Gauvorstand und Gaujugendvertreter. 

Verein:
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sind hier tatsächlich pro Kopf anzugeben. Hier wird nicht die Mehrfachzählung angewandt. Die Ausbildungs- und Qualifikationsförderung bezieht sich auf die Teilnahme an beiden Teilen der Jugendleiter-Grundschulung der Bayerischen Trachtenjugend. Nur wer beide Teile abgeschlossen und das Zertifikat erhalten hat darf hier eingetragen werden.

Gau:
Unter 1. wird die Zahl der Kinder- und Jugendlichen aller Gauvereine addiert und eingetragen. Weiter wird die Anzahl der Vereine mit Jugendarbeit/Jugendgruppen eingetragen. Vereine ohne Jugendarbeit/Jugendgruppen werden hier nicht berücksichtigt/ nicht eingetragen. Unter 2. werden alle zertifizierten Jugendleiter/innen, Vorplattler, Musikwarte, Vorstände und sonstige Helfer/innen aller Vereine eingetragen sofern sie auch in der Jugendgruppe mit arbeiten. Unter 3. Sind die durchgeführten Jugendbildungsmaßnahmen einzutragen (egal ob vom Gau oder von einem/ mehrere Verein/e durchgeführt). Hierzu müssen jedoch als Anlage auch noch die Formblätter „Maßnahmenzuschuss“ für Jugendbildungsmaßnahmen ausgefüllt und mit einer Zielbeschreibung, Teilnehmerliste und Bericht beigefügt werden (Vorgehensweise und Anlagen wie bei Jugendbildungsmaßnahmen im KSV-Verfahren des Bayerischen Jugendringes).

 

Vorläufige Richtlinien zur Förderung der Trachtenverbände

 

Antrag zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen

 

Antrag zur Förderung der Jugendarbeit im Gau