Oberlandler Gauverband

 

Foto: Elfi Weidl

 

Veranstaltungsarchiv

2017  -  2016  -  2015  -  2014  -  2013  -  2012

Hier finden Sie Fotoberichte zu den einzelnen Veranstaltungen nach Jahren gegliedert.

 


 

Was sonst noch wichtig ist...

Musterbrief zur GEMA-Anmeldung

An die Vereinsvorstände,
Wie allseits bekannt, müssen unsere Veranstaltungen im Regelfall bei der GEMA angemeldet werden.

Es gibt hinsichtlich GEMA zwei verschiedene Arten von Veranstaltungen:

a) Veranstaltungen gemäß Nr. 9 Abs. 1 des GEMA-Vertrages
Das sind die all
ermeisten Veranstaltungen unserer Vereine. Für sie fällt neben dem Jahrespauschalbetrag keine weitere Gebühr an. Erfasst sind alle Brauchtumsveranstaltungen gemäß der Satzung des Bayerischen Trachtenverbandes, wie z. B.: Verbandsfeste, Jubiläen und Fahnenweihen einschließlich Festzüge, Jugendtage, Preisplatteln, Maibaumaufstellen, Volkstänze, Hoagarten, Passions- und Adventssingen, Weihnachtsfeiern, Theater, u. s. w. In Zweifelsfällen bitte rechtzeitig den Gaumusikwart kontaktieren. Oft ist es entscheidend, wie die Veranstaltung angekündigt und beworben wird. Diese Veranstaltungen sind der GEMA zu melden, spätestens einen Monat nach ihrem Stattfinden.

Hierfür schlagen wir den folgenden Musterbrief vor:

GTEV ........                                         

GEMA - Sachgebiet Oberbayern
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin

Ort, den .............

Anmeldung (Veranstaltung)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der/die ...(Verein mit Adresse)........ .veranstaltet am ..(Tag)..............., den ............. um .................. Uhr in....(Ort)......................im..(Name des Lokals) .............ein(e)(n) ………(Bezeichnung der Veranstaltung)

Gemäß Nr. 9 Abs. 1 der Pauschalregelung im Gesamtvertrag (Vertragsnummer 0922847700) zwischen dem Bayerischen Trachtenverband e.V. und der GEMA ist diese Veranstaltung bezüglich der Wahrnehmung von Aufführungsrechten abgegolten.

Wir bitten um netsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

.............................

 

b) sonstige Veranstaltungen
Das sind Veranstaltungen, die man nicht als Brauchtumsveranstaltungen bezeichnen kann. Das dürfte bei uns nur sehr selten der Fall sein. Im Zweifelsfall bitte rechtzeitig vorher mit dem Gaumusikwart Rücksprache halten. Diese Veranstaltungen sind gebührenpflichtig. Für die Ermittlung der Gebühr benötigt die GEMA weitere Angaben, nämlich:

  • Größe des Veranstaltungsraumes in qm
  • Stärke der Kapelle
  • Höhe des Eintrittsgeldes oder eines sonstigen Unkostenbeitrages

Diese Veranstaltungen sind der GEMA spätestens drei Tage vorher zu melden! Ein Nicht-Melden hat Strafgebühren in doppelter Höhe des Normaltarifs zur Folge! Hierfür schlagen wir den folgenden Musterbrief vor:

GTEV ........                                         

GEMA - Sachgebiet Oberbayern
Bayreuther Straße 37
10787 Berlin

Ort, den .............

Anmeldung (Veranstaltung)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der/die ...(Verein mit Adresse)........ .veranstaltet am ..(Tag)..............., den ............. um .................. Uhr in....(Ort)......................im..(Name des Lokals) .............ein(e)(n) ………(Bezeichnung der Veranstaltung)

Der Veranstaltungssaal ist …. qm groß. Es spielt ...(Name der Kapelle)… mit einer Stärke von … Personen. Der Eintritt beträgt …€/ist frei.

Wir bitten um netsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

.............................

 

Hinweise:

  • Der gesamte Vertrag ist zum Nachlesen jedes Jahr im Trachtenkalender abgedruckt.
  • Bei Fragen bitte Kontakt mit dem Gaumusikwart aufnehmen.
  • Falls vorhanden, sind den Anmeldungen Programme beizufügen (Nr. 5 des Vertrages).
  • Wenn auf der Veranstaltung überwiegend GEMA-freie Musik gespielt wird, ist keine Anmeldung erforderlich. Aber Achtung! die Beurteilung, ob Musik GEMA-frei ist oder nicht, ist schwierig! Im Zweifelsfall lieber anmelden!
  • Die Anmeldung kann auch per Fax oder Email erfolgen. Ist sehr empfehlenswert, dann hat man eine Sendebestätigung.
  • Kontaktdaten der GEMA:
    GEMA - Sachgebiet Oberbayern, Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin
    Telefon 030 - 588 589 99, Fax 030 - 212 97 95
    E-Mail: kontakt@gema.de
  • Die von der GEMA bereitgestellten Anmeldekarten können verwendet werden, müssen aber nicht. Der Gauverband rät von ihrer Verwendung ab, da sie nicht zu unserem Vertrag passen.

Mit Trachtengruß

Reiner Obermüller      Bernhard Lederer
Gaupressewart           Gaumusikwart

 


 

Unterlagen zur Förderung der Jugendarbeit:

Anmerkung zur Jugendförderung:
Die Richtlinien des Ministeriums sind die Grundlage der Förderungen. Die Förderanträge bestehen aus dem Antrag für die Vereine und der Gauverbände. Zusätzlich gibt es noch die Formulare für die Jugendbildungsmaßnahmen, welche in der Regel die Gauverbände beantragen, jedoch im Einzelfall an Vereine in ihrem Gau weiter geben/leiten können. Auf den Anträgen unterschreiben jeweils Vereinsvorstand und Vereinsjugendvertreter sowie Gauvorstand und Gaujugendvertreter.

Verein:
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen sind hier tatsächlich pro Kopf anzugeben. Hier wird nicht die Mehrfachzählung angewandt. Die Ausbildungs- und Qualifikationsförderung bezieht sich auf die Teilnahme an beiden Teilen der Jugendleiter-Grundschulung der Bayerischen Trachtenjugend. Nur wer beide Teile abgeschlossen und das Zertifikat erhalten hat darf hier eingetragen werden.

Gau:
Unter 1. wird die Zahl der Kinder- und Jugendlichen aller Gauvereine addiert und eingetragen. Weiter wird die Anzahl der Vereine mit Jugendarbeit/Jugendgruppen eingetragen. Vereine ohne Jugendarbeit/Jugendgruppen werden hier nicht berücksichtigt/ nicht eingetragen. Unter 2. werden alle zertifizierten Jugendleiter/innen, Vorplattler, Musikwarte, Vorstände und sonstige Helfer/innen aller Vereine eingetragen sofern sie auch in der Jugendgruppe mit arbeiten. Unter 3. Sind die durchgeführten Jugendbildungsmaßnahmen einzutragen (egal ob vom Gau oder von einem/ mehrere Verein/e durchgeführt). Hierzu müssen jedoch als Anlage auch noch die Formblätter „Maßnahmenzuschuss“ für Jugendbildungsmaßnahmen ausgefüllt und mit einer Zielbeschreibung, Teilnehmerliste und Bericht beigefügt werden (Vorgehensweise und Anlagen wie bei Jugendbildungsmaßnahmen im KSV-Verfahren des Bayerischen Jugendringes).